Änderungen der Zoll- und Steuergesetzgebung der Ukraine

Änderungen der Zoll- und Steuergesetzgebung der Ukraine

01.07.2019 12:00

Ab heute beträgt der steuerfreie Wert von Waren, die per internationaler Post an Privatpersonen in die Ukraine geschickt werden, 100 EUR pro Sendung, unabhängig von der Menge der Pakete. Der Zollwert einer Ware berechnet sich durch Addition des Wertes aller Packstücke pro Empfänger im Versand.

Überschreitet der Warenwert die Grenze für die zollfreie Einfuhr, werden Steuern auf den Überschussbetrag erhoben: 10% - Zoll und 20% - Mehrwertsteuer. Auf den Betrag der Überschreitung des Grenzwerts und der aufgelaufenen Abgabe wird Mehrwertsteuer erhoben.

Ein Beispiel für die Berechnung der Steuer auf den Wert der Ware 150 EUR:

  • die Höhe der Überschreitung der Grenze - 50 EUR
  • Zollgebühren - 50 * 10% = 5 EUR
  • VAT: (50 EUR + 5 EUR) * 20% = 11 EUR
  • Steuer: 5 EUR + 11 EUR = 16 EUR

Der Wert von Paketen aus verschiedenen Versendungen wird nicht zusammengefasst. Vergessen Sie nicht, beim Einkauf in Ihren Lieblings Geschäften in Europa neue Regeln zu beachten, um zusätzliche Kosten für Zollzahlungen zu vermeiden, und das intelligente SMART Connect-System weist Sie darauf hin, dass das Limit während der Paketbildung überschritten wird. Weitere Informationen zur Funktionsweise des Zollkontrolle Systems finden Sie hier.

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